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Stichtag 30. November: Jetzt Kfz-Versicherung prüfen
09.11.2016 23:36

Stichtag 30. November: Jetzt Kfz-Versicherung prüfen

Die Preise der Kfz-Versicherer unterscheiden sich kräftig, die Wechselphase ist in vollem Gang. Wer sei Auto ab 2017 bei einem günstigeren Anbieter versichern will, muss den laufenden Vertrag meist bis zum 30. November kündigen. Aber Achtung: Billigverträge bieten lediglich einfachen Basisschutz. Nur erstklassige Tarife punkten mit wirklich kundenfreundlichen Leistungen.

Wichtig: Die Kfz-Vollkasko sollte auch vom Versicherten fahrlässig verursachte Schäden am eigenen Wagen in voller Höhe und ohne Abzug wegen Mitverschuldens bezahlen. Andernfalls kann es zu Unstimmigkeiten um die Regulierung kommen – etwa, wenn man auf glatter oder regennasser Straße zu schnell unterwegs ist, von der Fahrbahn abkommt und die Versicherung den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit nicht voll erstatten will. Gut auch, wenn wertvolle Zusatzgeräte wie Navigation oder Audioanlage automatisch und ohne Mehrbeitrag im Kaskoschutz eingeschlossen sind. Meist legt der Versicherer hier eine Wertgrenze fest, bis zu der die Zusatzgeräte versichert sind. Viele Billigtarife sehen bei Kaskoschäden schon dann einen Gebrauchtabzug vor, wenn das Fahrzeug erst wenige Monate alt ist. Besser, wenn der Versicherer im Schadenfall noch bis zu einem Jahr nach Kaufdatum ohne Diskussion den Neuwert erstattet, schauen Sie in den Tarifbedingungen nach. Wird das Auto dann innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf gestohlen, ersetzt der Versicherer den vollen Neupreis ohne Abschlag, so reicht die Versicherungsleistung in jedem Fall für die Anschaffung eines Neufahrzeugs aus.

Für langjährig unfallfreie Fahrer sollte der erreichte Schadenfreiheitsrabatt nach einem Einzelschaden erhalten bleiben. Eine solche Rabattretterklausel ist meist gegen bezahlbaren Mehrpreis als Extraleistung erhältlich. Die Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sollten in der Kfz-Haftpflichtversicherung pauschal mindestens 100 Mio. Euro betragen. Übrigens: Nach Beitragserhöhungen oder Schadenfällen dürfen Sie auch während des laufenden Versicherungsjahres beim alten Anbieter kündigen und zu einem neuen Kfz-Versicherer wechseln.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: qimono@pixabay)


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