Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.


Betriebliche Altersvorsorge: Das sollten Sie wissen
04.10.2016 11:49

Betriebliche Altersvorsorge: Das sollten Sie wissen

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf eigenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Das Modell ist einfach: Der Arbeitgeber führt einen kleinen Teil des Bruttogehalts steuer- und abgabenfrei an einen Versorgungsträger ab. Aus dem angesammelten Kapital bekommt der Arbeitnehmer dann später eine betriebliche Zusatzrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente.

Sofern der Arbeitgeber keine andere Form der betrieblichen Altersversorgung wie zum Beispiel einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse vorsieht, muss er mindestens eine Direktversicherung anbieten. Die Direktversicherung ist eine private Rentenversicherung, die sich auf Wunsch mit einem Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Hinterbliebenenschutz kombinieren lässt. Die Beiträge kommen aus dem Bruttogehalt des Beschäftigten, sie sind bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West steuer- und sozialabgabenfrei. Im laufenden Jahr 2016 kann man auf diese Weise bis zu 2.976 Euro in einer Direktversicherung ansparen, ohne dass für diesen Betrag Einkommensteuer oder Sozialbeiträge abgezogen werden. Weitere 1.800 Euro lassen sich zumindest steuerfrei in Betriebsvorsorge umwandeln, von diesem Betrag werden aber Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Erst auf die späteren Auszahlungen aus einer Direktversicherung werden Einkommenssteuer und Krankenkassenbeiträge fällig. Das ist jedoch zu verkraften, denn wegen des geringeren Einkommens sinkt die Steuer- und Abgabenbelastung im Ruhestand ohnehin deutlich.

Wichtig: Guthaben aus einer betrieblichen Altersversorgung dürfen nicht auf mögliches Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angerechnet werden, die Direktversicherung ist also Hartz-IV-sicher. Sollte der Vorsorgeträger wider Erwarten insolvent werden, ist das Vorsorgekapital durch die Protektor AG geschützt, eine Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer. Die Direktversicherung ist selbstverständlich übertragbar: Wenn Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, können Sie die bestehende Direktversicherung dort problemlos weiterführen.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: sattysingh@pixabay)

Zurück